Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dachdeckerei Balazs – Dorfstraße 2, 38154 Königslutter. Stand: März 2026
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Bauleistungen der Dachdeckerei Balazs („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern („Kunde“). Für Bauleistungen wird – sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart – die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur dann wirksam einbezogen, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss vollständig zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart ist, gelten deren Regelungen vorrangig vor diesen AGB. Im Übrigen gelten ergänzend die Vorschriften des BGB.
§2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Bauvertrages oder Ausführung der beauftragten Leistungen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Vertragsgrundlagen & Leistungsumfang
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind: das Angebot, die Leistungsbeschreibung, technische Zeichnungen, die vereinbarte VOB/B (sofern einbezogen). Änderungen des Bauentwurfs oder zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachträge gemäß § 2 VOB/B geltend zu machen.
§4 Preise und Vergütung
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Abschlagszahlungen können gemäß § 16 VOB/B bzw. § 632a BGB verlangt werden. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§5 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Behinderungen gemäß § 6 VOB/B, insbesondere durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Kunden, unvorhersehbare Umstände, verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Behinderungen werden dem Kunden unverzüglich angezeigt.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere: die Baustelle zugänglich und frei von Hindernissen zu halten, erforderliche Genehmigungen zu beschaffen, notwendige Versorgungsanschlüsse bereitzustellen, bauseitige Vorleistungen rechtzeitig zu erbringen. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, kann sich die Ausführungszeit entsprechend verlängern.
§7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Auf Verlangen einer Partei ist eine förmliche Abnahme durchzuführen. Erfolgt keine Abnahme trotz Fertigstellungsanzeige, kann eine Frist zur Abnahme gesetzt werden. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§8 Mängelansprüche / Gewährleistung
Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Mängelansprüche nach § 13 VOB/B. Ohne wirksame VOB/B-Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 634 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt: bei VOB/B-Verträgen in der Regel 4 Jahre für Bauwerke, nach BGB grundsätzlich 5 Jahre für Bauwerke. Mängel sind schriftlich anzuzeigen.
§9 Kündigung
Die Kündigung richtet sich nach § 8 VOB/B bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Im Falle einer freien Kündigung durch den Kunden steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§12 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Wichtiger Hinweis zur VOB/B
Die VOB/B muss dem Vertragspartner vollständig ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden, damit sie wirksam Vertragsbestandteil wird – insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern. Eine bloße Bezugnahme im Vertrag reicht nicht aus.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.